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Off Topic PS3 UmtauschPS3 Umtausch
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Wenn es geht, bekommst du eine neue, wenn nicht, dann eben nicht. Solange du die Rechnung noch hast, hast du auf jeden Fall aber noch im ersten (und eigentlich auch im zweiten) Jahr Garantie und kannst es kostenlos reparieren lassen.
edit: ich habs nochmal geprüft. Nach § 439 BGB (meine Ausgabe ist von 2008 [62. Auflage]) kann der Verkäfuer deinen Wunsch nach einer neuen Ware unbeschadet ablehnen wenn "[...]sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist [...]". Wenn nun die Reperatur deienr Playstation nur 20€ kosten würde, wäre also genau das der Fall.
So viel zur Theorie und dem gesetzlichen, ich gehe aber mal stark davon aus, dass dir der Händler einfach ein neues Gerät/eine Gutschrift mitgibt, kenne es eigentlich aus der Praxis gar nicht anders, bei so geringen Preisen.
Nochmal ein Edit, weil es mich immer wieder stört:
Die 2 Jahre, die immer mal wieder erwähnt werden sind 2 Jahre Gewährleistung, keine Garantie. Garantie kann, muss ein Verkääufer aber nicht geben. Gewährleistung ist gesetzlich und bei dieser gibt es für den Käufe ne kleine Schwierigkeit:
Reklamiert der Käufer innerhalb der ersten 6 Monate, nach dem Kauf, einen Mangel an der Ware, muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Vertragsabschlusses noch nicht bestanden hat.
Reklamiert der Käufer nach den ersten 6 Monaten einen Defekt, muss er beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits vorhanden war.
Wer mir nicht glaubt hier meine Quellen:
§439 BGB Nacherfüllung
§443 BGB Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie
§438 (Artikel 3) Verjährung der Mangelansprüche im Zusammenhang mit der EU-Richtlinie 1999/44/EG Artikel 5 Absatz 3
edited 3×, last 02.01.13 04:48:59 pm
@ Momo: Sag ma, studierst du Recht, oder so?
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